All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen zwi­schen CICS und dem Kun­den (Tier­hal­ter)

1. Anwend­bar­keit der AGB

Die AGB regeln die Geschäfts­be­zie­hun­gen zwi­schen der Mit­glieds­pra­xis und dem Tier­hal­ter als Behand­lungs­ver­trag imSinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwi­schen den Ver­trags­par­teien Abwei­chen­des nicht schrift­lich ver­ein­bart wurde.

2. Gel­tungs­be­reich

Mit dem Zustan­de­kom­men des Behand­lungs­ver­tra­ges akzep­tiert der Kunde die All­ge­mei­nen Geschäftsbedingungen(AGB). Ergän­zend dazu erkennt der Kunde die Haus­ord­nung und die Preis­liste in der jewei­li­gen Form ver­bind­lich an.

3. Behandlungsvertrag/Termine/Storno

3.1 Der Behand­lungs­ver­trag kommt zustande, wenn der Tier­hal­ter das gene­relle Ange­bot der Mit­glieds­pra­xis, die Tier­phy­sio­the­ra­pie aus­zu­üben, annimmt und sich an die Mit­glieds­pra­xis zum Zwe­cke der Bera­tung und The­ra­pie wendet.

3.2 Der Inter­net­auf­tritt, Flyer oder ähn­li­che wer­bende Aus­sa­gen der Mit­glieds­pra­xis stel­len keine Ange­bote dar. Das Ange­bot zum Abschluss eines Ver­tra­ges gibt stets der Kunde ab und kann von der Mit­glieds­pra­xis ange­nom­men werden.

3.3 Ter­mine gel­ten als ver­trag­lich ver­ein­bart, wenn sie von der Mit­glieds­pra­xis bestä­tigt wur­den. Die Bestä­ti­gung ist an keine Form gebun­den. Bei Ver­spä­tun­gen eines Kun­den zu einem Ter­min, wird die auf­ge­wen­dete War­te­zeit in Rech­nung gestellt. Die Mit­glieds­pra­xis ist nicht ver­pflich­tet, diese durch den Kun­den ver­ur­sachte Ver­spä­tung nach­zu­ho­len. Eine Min­de­rung des Hono­rars kommt nicht in Betracht.

3.4 Der Kunde kann bis 24 Stun­den vor dem Ter­min kos­ten­frei vom Ver­trag zurück­tre­ten. Alle Ter­mine, die inner­halb von 24 Stun­den abge­sagt wer­den, wer­den dem Kun­den in vol­ler Höhe in Rech­nung gestellt.

3.5 Bei Haus­be­su­chen kann es auf­grund von vor­her­seh­ba­rer Beein­träch­ti­gung im Stra­ßen­ver­kehr oder auf­grund der Wet­ter­lage zu Ver­zö­ge­run­gen kom­men. Hat der Kunde seine Tele­fon­num­mer oder seine Mobil­funk­num­mer hin­ter­las­sen, so wird er über die Ver­zö­ge­rung infor­miert. Unab­hän­gig von der Ver­zö­ge­rung hat der Kunde Anspruch auf die volle Behandlung.

3.6 Die Mit­glieds­pra­xis ist jeder­zeit berech­tigt, einen Behand­lungs­ver­trag ohne Anga­ben von Grün­den abzu­leh­nen, ins­be­son­dere wenn ein erfor­der­li­ches Ver­trau­ens­ver­hält­nis nicht erwar­tet wer­den kann oder es um Beschwer­den geht, die die Mit­glieds­pra­xis auf­grund ihrer Spe­zia­li­sie­rung oder aus gesetz­li­chen Grün­den nicht behan­deln kann oder darf. Das Glei­che gilt, wenn sie die Behand­lung in Gewis­sens­kon­flikte bringt. In die­sem Fall bleibt der Hono­rar­an­spruch der Mit­glieds­pra­xis für die bis zur Ableh­nung ent­stan­de­nen Leis­tun­gen, ein­schließ­lich sämt­li­cher Bera­tung, erhalten.

4. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

4.1 Die Mit­glieds­pra­xis erbringt ihre Dienst­leis­tung in der Weise, dass sie den Kun­den umfas­send berät und anschlie­ßend auf­grund der Bera­tung in Abstim­mung mit dem Kun­den die Behand­lung am Tier des Kun­den vornimmt.

4.2 Über die The­ra­pie­me­tho­den ent­schei­det der The­ra­peut frei, nach­dem er den Tier­hal­ter über die anwend­ba­ren Metho­den und deren Vor- und Nach­teile in fach­li­cher und wirt­schaft­li­cher Hin­sicht umfas­send infor­miert hat. Soweit der Kunde keine Ein­wen­dun­gen erhebt, ist die Mit­glieds­pra­xis befugt, die Metho­den anzu­wen­den, von denen sie über­zeugt ist, dass sie den größt­mög­li­chen Nut­zen bringen.

4.3 Die Mit­glieds­pra­xis über­nimmt keine Garan­tie für das Errei­chen des The­ra­pie­ziels. Die The­ra­pie wird an den jewei­li­gen Bedürf­nis­sen des Kun­den und den Mög­lich­kei­ten des Tie­res nach sei­ner Art, Rasse, sei­nem Alter und sei­nen kör­per­li­chen Vor­aus­set­zun­gen aus­ge­rich­tet. Ein bestimm­ter Erfolg wird nicht geschuldet.

4.4 Eine Hei­lung oder ein Erfolg wer­den weder in Aus­sicht gestellt, noch ver­spro­chen. Heil­ver­spre­chen wer­den nicht gege­ben und sind über­dies gesetz­lich unzu­läs­sig. Alle Ansprü­che aus ver­se­hent­li­chen oder unwis­sent­li­chen Falsch­in­for­ma­tio­nen sind ausgeschlossen.

5. Mit­wir­kung des Kunden

5.1 Der Kunde wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die durch die Mit­glieds­pra­xis ange­wand­ten The­ra­pien nur bei kon­se­quen­ter Umset­zung der ent­spre­chen­den Emp­feh­lung oder Haus­auf­ga­ben über die The­ra­pie­sit­zun­gen hin­aus den opti­ma­len Erfolg erzie­len kön­nen. Der Kunde ver­spricht, die Emp­feh­lung (z.B. Lei­nenzwang, Spiel­ver­bot) umzu­set­zen. Die Mit­glieds­pra­xis ist berech­tigt, die Behand­lung abzu­bre­chen, wenn das erfor­der­li­che Ver­trau­ens­ver­hält­nis nicht mehr gege­ben erscheint, ins­be­son­dere wenn der Kunde Bera­tungs­in­halte nicht befolgt, erfor­der­li­che Aus­künfte zur Ana­mnese unzu­tref­fend oder lücken­haft erteilt oder The­ra­pie­maß­nah­men ver­ei­telt. Die Mit­glieds­pra­xis haf­tet nicht für Ver­let­zun­gen oder sons­tige Schä­den am Tier, die durch den Tier­hal­ter durch Mit­wir­kung an der The­ra­pie ver­ur­sacht werden.

5.2 Die Tiere müssen frei von anste­cken­den Krank­hei­ten und Para­si­ten sein.



6. Hono­rar der Mitgliedspraxis

6.1 Die Mit­glieds­pra­xis hat für ihre Dienst­leis­tung Anspruch auf das ver­ein­barte Hono­rar. Soweit die Hono­rare nicht indi­vi­du­ell zwi­schen der Mit­glieds­pra­xis und dem Kun­den ver­ein­bart sind, gel­ten die in der gül­ti­gen Preis­liste auf­ge­führ­ten Sätze.

6.2 Die Hono­rare sind für jeden Behand­lungs­tag (Ter­min) sofort fäl­lig und vom Kun­den in bar an die Mit­glieds­pra­xis zu ent­rich­ten. Eine Zah­lung auf Rech­nung kann nur nach Abspra­che vor dem Behand­lungs­be­ginn ver­ein­bart werden.

6.3 Sofern die Mit­glieds­pra­xis Mehr­fach­kar­ten her­aus­gibt, ist die ganze oder teil­weise Rück­zah­lung des Ent­gel­tes aus­ge­schlos­sen, sollte der Tier­hal­ter die Leis­tun­gen nicht mehr in Anspruch neh­men können.

6.4 Zahlt der Kunde, das Hono­rar nicht, kommt er in Ver­zug, ohne dass es einer Mah­nung bedarf. Die Mit­glieds­pra­xis ist nicht ver­pflich­tet, Mah­nun­gen zu ver­sen­den. Für jede Mah­nung, die sie den­noch ver­sen­det, kann sie vom Kun­den eine Mahn­ge­bühr verlangen.

6.5 Erfolgt die Zah­lung nicht inner­halb der gesetz­li­chen Frist, wird ohne wei­tere Benach­rich­ti­gung die For­de­rung gericht­lich gel­tend gemacht. Die Ein­schal­tung Drit­ter bleibt vorbehalten.

6.6 Wäh­rend des Ver­zugs des Kun­den ist die Mit­glieds­pra­xis nicht ver­pflich­tet, wei­tere Bera­tun­gen oder Behand­lun­gen zu erbringen.

7. Fahrt­kos­ten

7.1 Bei Haus­be­su­chen wer­den Fahrt­kos­ten berech­net. Die Höhe der Fahrt­kos­ten pro km kann der jeweils gül­ti­gen Preis­liste ent­nom­men wer­den. Man­gels einer ent­spre­chen­den Preis­liste gel­ten die steu­er­li­chen Pau­scha­len für die Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stätte als vereinbart.

8. Haf­tung

8.1 Der Kunde haf­tet für sämt­li­che Schä­den, die an Per­so­nen, Pra­xis­aus­rüs­tung und Pra­xis­ein­rich­tung durch ihn oder das Tier ver­ur­sacht wer­den, unmit­tel­bar und in vol­ler Höhe. Der Kunde hat für sein Tier eine ent­spre­chende Haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Ver­ur­sacht das Tier Schä­den bei Drit­ten, für die die Mit­glieds­pra­xis haf­ten muss, so stellt der Kunde die Mit­glieds­pra­xis von sämt­li­chen Ansprü­chen Drit­ter frei. Hat die Mit­glieds­pra­xis die Ansprü­che der Drit­ten berech­tig­ter Weise schon erfüllt, so hat der Kunde der Mit­glieds­pra­xis den zur Erfül­lung auf­ge­wen­de­ten Betrag zu erstatten.

8.2 Die Mit­glieds­pra­xis haf­tet für Schä­den am Tier nur bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Die Haf­tung ist beschränkt auf den gewöhn­li­chen, vor­her­seh­ba­ren Schaden.

9. Ver­trau­lich­keit der Behandlung/Datenschutz

9.1 Es gilt die sepa­rat zur Ver­fü­gung gestellte Kun­den Infor­ma­tion der Mit­glieds­pra­xis zum Daten­schutz, die der Kunde durch seine Unter­schrift auf der Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung in die Daten­ver­ar­bei­tung genehmigt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand


10.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leis­tung erbracht wurde.

10.2 Gerichts­stand ist der Wohn­ort des Kunden.

11. Sal­va­to­ri­sche Klausel

Soll­ten ein­zelne Bestim­mung des Behand­lungs­ver­tra­ges oder der AGB ungül­tig oder unwirk­sam sein oder wer­den, wird damit die Wirk­sam­keit des Behand­lungs­ver­tra­ges ins­ge­samt nicht tan­giert. Die ungül­tige oder unwirk­same Bestim­mung ist viel­mehr in freier Aus­le­gung durch eine Bestim­mung zu erset­zen, die dem Ver­trags­zweck und dem Par­tei­wil­len am nächs­ten kommt